Nach Leipziger Urteil ist Diesel- Nachrüstverordnung noch dringender

Wismar, 1. März 2018

„Wir brauchen jetzt dringender denn je eine Nachrüstverordnung für ältere Dieselfahrzeuge.“ sagt Obermeister Ulrich Martens zu der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Demnach dürfen Kommunen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen.

Die ersten Verbote wird es wohl schon im Frühjahr 2018 in Hamburg geben. Der grüne Umweltsenator Jens Kerstan kündigte am Dienstag nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an, im Stadtteil Altona-Nord würden zwei viel befahrene Straßen für alte Dieselautos und Lastwagen gesperrt. "Die Schilder können noch heute bestellt und binnen weniger Wochen aufgestellt werden", sagte Kerstan. Viele Pendler und sehr viele (Handwerks-) Betriebe die in Hamburg arbeiten müssen sich Gedanken um Umleitungen machen; jetzt für 600 m Hans- Brauer- Allee, aber wie schnell wird das mehr?

Die Meisterbetriebe der KFZ- Innung sind nach wie vor der Überzeugung, dass sich die innerstädtische Luftreinhaltung am wirksamsten durch die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit stickoxidreduzierender Abgasreinigungstechnik erreichen lässt.

Dies ist technisch möglich und kann den Stickoxidausstoß drastisch reduzieren. Das beweisen Tests des ADAC in Baden-Württemberg erneut eindrucksvoll.

„Würden sich die Fahrzeughersteller dem nicht massiv widersetzen, hätten schon längst Lösungen erzielt werden können. Stattdessen drohen den Haltern von Dieselfahrzeugen und dem Automobilhandel mit seinen mehreren hunderttausend unverkäuflichen Diesel-Gebrauchtwagen enteignungsgleiche Eingriffe. Millionen Dieselbesitzer müssen nun die Zeche für die Verweigerungshaltung der Hersteller bezahlen.“ so Pressesprecher Torsten Wolde.

Umso wichtiger ist es, dass jetzt so schnell wie möglich auf Bundesebene eine Verordnung mit Nachrüstungskriterien auf den Weg gebracht wird.

Die Nachrüstung durch private wie gewerbliche Halter sollte – nach dem Vorbild der Rußpartikelfilter – öffentlich gefördert werden. Die Automobilhersteller sind in der zumindest moralischen Pflicht, gleichfalls Mittel für die Nachrüstung ihrer Produkte beizusteuern.

Und die Autofahrer müssen Gewissheit erhalten, dass die nachgerüsteten Dieselfahrzeuge jetzt und in Zukunft von etwaigen Verkehrsbeschränkungen auf kommunaler wie nationaler Ebene verschont bleiben. Mit Hilfe dieser Anreize ließen sich schnell und flächendeckend Erfolge bei der Stickoxidreduzierung in den Städten erzielen.

„Die Autohäuser und Werkstätten stehen bereit, um die zügige Umsetzung der Nachrüstung zu gewährleisten“

Weitere Auskünfte: www.kfz-nwm.de

Obermeister Ulrich Martens 03881/7 88 015 u.martens@autohaus-martens.com

Pressesprecher Thorsten Wolde 03881/78 56 0 thorsten.wolde@autohaus-wolde.fsoc.de

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