Kfz-Schiedsstellen: Gut funktionierende Schlichtung

Ab dem 1. Februar 2017 müssen auch Kfz-Betriebe darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Das ist im seit 2016 gültigen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) festgelegt. „Aus Sicht der Kfz-Innungsbetriebe besteht jedoch keine Notwendigkeit zur Teilnahme an Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen“, sagt der Obermeister der KFZ- Innung Nordwestmecklenburg Ulrich Martens.

Stattdessen können die Betriebe ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen.“ Dieses gut funktionierende Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970. Für Kunden ist es kostenlos.

Die Rechnung scheint zu hoch, an der Reparatur gibt es etwas zu mäkeln, und die Werkstatt hat mehr gemacht als verabredet. Bei rund 70 Millionen Serviceaufträgen und etwa 3,5 Millionen Gebrauchtwagenverkäufen über den Handel pro Jahr bleiben Streitfälle zwischen Autokunden und Kfz-Betrieben nicht aus.

Das ist jedoch kein Grund, gleich vor Gericht zu ziehen. „Unsere Kfz-Schiedsstelle klärt Differenzen bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf – sachkundig, unbürokratisch und kostenlos“, sagt Ulrich Martens. „Das gilt allerdings nur für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen, erkennbar am blau-weißen Meisterschild.“

Kunden können in einem zeitsparenden Verfahren und ohne Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben überprüfen lassen. Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung hat ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.

„Das Verfahren ist unkompliziert“, weiß Antje Lange, Geschäftsführerin der KFZ- Innung Nordwestmecklenburg. „Viele Kunden wenden sich persönlich oder telefonisch an uns, wir prüfen dann ob sie Probleme mit einem Innungsfachbetrieb haben. Dann nehmen wir den Vorgang auf, bemühen uns um eine Einigung mit dem Betrieb. Wenn das nicht zum Erfolg führt, was aber nur bei ganz wenigen Fällen vorkommt, wird die Schiedsstelle eingeschaltet. Der Kunde bekommt die Kontaktdaten, ein paar Hinweise und ein Formblatt von uns.“
Die Wege sind kurz, die Schlichtung ebenso. Nach ein bis drei Monaten steht am Ende ein Ergebnis. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate.

Was ist eine Kfz-Schiedsstelle?

  • Die Kfz-Schiedsstelle ist eine freiwillige und branchenspezifische Institution des Kfz-Gewerbes für den Verbraucherschutz. Es gibt sie seit 1970.
  • Kunden können ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf überprüfen lassen und durchsetzen.
  • Das Verfahren ist zeitsparend, unbürokratisch und ohne Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses.
  • Nach dem Schiedsspruch steht den Kunden der Klageweg noch offen, für die Kfz-Betriebe ist die Entscheidung bindend.
  • Am Schiedsverfahren nehmen alle Mitglieder einer Kfz-Innung teil – erkennbar am blau-weißen Meisterschild und einem entsprechenden Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes, Verband des Kfz-Gewerbes Mecklenburg-Vorpommern
Petridamm 2
18146 Rostock

Tel: 0381-6009020
Fax: 0381-680534
Mail: info@kfz-mv.de

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