Rechte und Pflichten eines Auszubildenen

Mit Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags gehen sowohl Du als Auszubildender als auch Dein Ausbilder Rechte und Pflichten ein. Im Wesentlichen bedeutet das:
Du musst dich bemühen, die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des angestrebten Berufs zu erwerben.
Die Rechte und Pflichten findest Du im Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Bundesurlaubsgesetz.
Der folgende Auszug gibt Dir einen Überblick über die Pflichten als Auszubildender.
Du verpflichtest Dich,

  • die Dir im Rahmen Deiner Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
  • an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die Du nach § 15 BBiG freigestellt wirst,
  • den Weisungen zu folgen, die Dir im Rahmen der Berufsausbildung erteilt werden
  • die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den Dir übertragenen Arbei-ten zu verwenden,
  • über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

Wenn Du Deine Pflichten während der Ausbildung erfüllst, hast Du unter anderem Anspruch auf:

  • eine angemessene Vergütung
  • bezahlten Urlaub
  • und bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses auf ein Zeugnis

Dein Ausbilder wird dafür sorgen,

  • Dir in der vorgesehenen Ausbildungszeit die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nach der Ausbildungsordnung erforderlich ist, selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen und diesen Dir jeweils bekannt zu geben,
  • Dir kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Gesellen-prüfungen/ Abschlussprüfungen erforderlich sind,
  • Dich zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten und dies durchzusehen,
  • zu sorgen, dass Du charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wirst,
  • Dir nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und Deinen körperli-chen Kräften angemessen sind.

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