Berichtsheft- Teil der Ausbildung

Dein Berichtsheft - Dein Begleiter
Der Ausbildungsnachweis ist in Deutschland der Begriff für ein Berichtsheft.
Du bist als Auszubildender verpflichtet, den Ausbildungsnachweis gewissenhaft zu führen; Dein Ausbilder ist verpflichtet, Dich daran zu erinnern diesen Nachweis ordentlich und regelmäßig zu führen. Ebenso ist er dafür zuständig, Deinen Ausbildungsnachweis regelmäßig zu kontrollieren. Dein vollständiges Berichtsheft ist für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Die Prüfer können Dir zum Beispiel in einer mündlichen Prüfung, insofern diese Vorgesehen ist, Fragen zu dem Inhalt Deines Ausbildungsnachweises stellen.
Nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz (Stand 2005) wird die Verpflichtung zum Führen eines Ausbildungsnachweises in der jeweiligen Ausbildungsordnung für den Beruf geregelt (§ 5 Absatz 2 Ziffer 7). Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein solches Berichtsheft zu führen. Entweder Du schreibst dieses per Hand oder fragst in Deinem Ausbildungsbetrieb nach einer Software, die Dir das Schreiben von Berichten erleichtern kann. Die Entscheidung liegt bei Deinem Ausbildungsbetrieb.
Berichtsheft Mechatroniker
Die Ausbildung zum Mechatroniker ist eine sehr technisch orientierte Ausbildung. Aus dem Grund bietet es sich, dass der Auszubildende sein Berichtsheft Mechatroniker am Computer führt. Die nötige Software kann sich der Auszubildende kostenlos im Internet herunterladen. Das Führen des Berichtsheftes ist ein absolutes Muss.
Nur ein Auszubildender mit einem vollständigen Berichtsheft Mechatroniker wird zu der Prüfung zugelassen. Überprüft wird die Vollständigkeit von den Prüfern vor der Prüfung. Um sich selber Streß am Ausbildungsende zu ersparen, sollte der Auszubildende deswegen von Anfang an auf ein paar Dinge achten.
Hilfreich ist es, sich selber einen festen Termin zu setzen, an dem man immer seine Berichte schreibt. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet dem Auszubildenden die Zeit zum Führen seines Berichtsheftes einzugestehen. Die Berichte sollen kurz und knapp darstellen, was der Auszubildende Neues gelernt und an Tätigkeiten ausgeführt hat.
Mit dem Computer kann man schnell und problemlos Grafiken in seine Berichte einfügen, die das Theoretische schön erklären und unterstützen können. Jeder Bericht sollte sofort ausge-druckt werden und muss vom Ausbilder unterzeichnet werden. Nur so gilt er als vollständig. Die unterschriebenen Berichte werden sauber und chronologisch abgeheftet und ordentlich aufbewahrt bis sie dem Prüfer eingereicht werden.

»autoFACHMANN« ist das offizielle Ausbildungsjournal für alle gewerblichen Auszubildenden im Kfz-Gewerbe und wird von der Innung empfohlen.

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Frau Sabine Kijas 03841 271711 kijas@kh-mail.de

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